In den letzten Tagen und Wochen wurde ich oft gefragt, warum ich gegen den Krieg in Afghanistan sei. Dies ist eine Frage die es verdient ausführlich beantwortet zu werden. Nachfolgend möchte ich dies versuchen.
Da es bis heute keine völkerrechtlich bindende Definition von “Terrorismus” gibt, werde ich zwar diese Terminologie zur besseren Verständlichkeit nutzen, jedoch distanziere ich mich ausdrücklich von dieser.
Am 11. September wurden die USA von Menschen, die im allgemeinen Sprachgebrauch als “Terroristen” bezeichnet werden, angegriffen. Mit berufung auf Art. 5 des Washingtoner-Vertrages hat die NATO beschlossen, dass “ein bewaffneter Angriff gegen ein oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als Angriff gegen sie alle angesehen wird.” Somit ist zum ersten Mal der sog. Bündnissfall eingetreten. Als Antwort auf die Anschläge vom 11. September 2001 rief der damalige US- Präsident Goerge W. Bush den “war on terror” aus und am 7. Oktober 2001, griffen Streitkräfte der USA und Großbritaniens mit Unterstützung der afghanischen Nordallianz, Afghanistan an.
Am 19. November 2001 beschloss der Deutsche Bundestag die Beteiligung an der “Operation Enduring Freedom” also der “Operation andauernde Freiheit” – dem Krieg in Afghanistan. Die Beteiligung am OEF-Mandat wurde am 19. Juni 2010 nicht verlängert.
Einen Tag nach den “Terror”-Anschlägen trat am 12. September 2001 der Security Council der Vereinten Nationen zusammen und beschloss die Resolution 1368. In der Präambel trifft der Sicherheitsrat allgemeine Feststellungen über die Entschlossenheit der internationalen Staatengemeinschaft, Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit durch “terroristische” Akte mit allen Mitteln zu bekämpfen und des Weiteren auch über die Anerkennung des Rechts auf Selbstverteidigung. Einer bevorstehenden militärischen Intervention erteilte der Sicherheitsrat jedoch keine Legitimation! Ebenso berief sich die Staatengemeinschaft nicht auf Kapitel 7 der Charta, die die einzige Rechtsgrundlage für militärische Sanktionsmaßnahmen gewesen wäre.
In Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Charta ist festgehalten, dass die Androhung und Durchführung von Gewalt gegen ein souveränes Mitglied der Vereinten Nationen, einem strengen Verbot unterliegt.
Der Krieg in Afghanistan war und ist ein Aggressionkrieg, der nach der Deklaration der UNO über die Prinzipien des Völkerrechts von 1970 und nach der allgemein anerkannten Definition der Aggression von 1974, als ein Verbrechen gegen den Weltfrieden zu bewerten ist. Die USA und ihre Klientel der Hörigkeit – auch die Bundesrepublik Deutschland- tragen hierfür die Verantwortung.
Der Krieg kann nicht mit dem Recht auf Selbstverteidigung gerechtfertig werden, da Afghanistan die USA nicht angegriffen hat. Bis heute gibt es keine Beweise, dass die Drahtzieher oder die Durchführenden selber, im Auftrag oder unter Schutz der afghanischen Regierung ( derTaliban) gehandelt haben.
Am 20. Dezember 2001 trat der Sicherheitsrat zu einer erneuten Sitzung zusammen und beschloss die Resolution 1386. In dieser Resolution erteilt der Sicherheitsrat keine nachträgliche oder rückwirkende Legitimation dieses Aggressionskrieges. Gleichwohl -und das halte ich für falsch- akzeptierte der Sicherheitsrat das Besatzungsregime. Mit Berufung auf das o.g. Kapitel 7 der Charta, wurde die International Security Assistance Force (ISAF) eingerichtet. Diese steht heute unter NATO-Oberbefehl und wird von General David Patraeus (USA) geführt.
Es stellt sich also folgende Frage: Wie kann durch einen völkerrechtswidrigen Akt, eine völkerrechtskonforme Besatzung legitimiert werden?
Wiederum beschloss der Deutsche Bundestag in einer Sondersitzung am 22. Dezember 2001 die Beteiligung am ISAF-Mandat.
Zur Zeit sind 48 Nationen mit rund 80.000 Soldat_innen an diesem Krieg beteiligt.
Im Laufe des Krieges und auch zur Zeit, wurden/werden schwere Kriegsverbrechen von allen beteiligten Nationen begangen. Anbei ein paar Stichpunkte:
- Verstöße gegen die Genfer Konvention zur Regelung des Umgangs mit Kriegsgefangenen (executive order vom 18.09.2004, die die Bildung von Kommandotruppen autorisiert, die ausserhalb aller nationalen und internationalen Gesetze operieren dürfen. Laut patriot act, haben feindliche Kämpfer weder den Status eines Kriegsgefangenen, noch den Status eines “normalen” Rechts unterliegenden Strafgefangenen)
- Verstöße gegen das Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten aus dem Jahr 1977
- Pakt über bürgerliche und politische Menschenrechte aus dem Jahr 1966
- Übereinkommen von 1980 über das Verbot oder Beschränkung des Einsatzes konventioneller Waffen, die übermäiges Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (z.B. der Einsatz von Uran-Munition)
- Übereinkommen gegen die Anwendung von Folter aus dem Jahr 1984
- Bombadierung von Kundus steht unter dem Verdacht eines Kriegsverbrechens (Art. 51 des ersten Zusatsprotokolls bzw. Art. 13 des zweiten Zusatsprotokolls)
Es steht ausser Frage und es bedarf auch keiner Diskussion darüber, dass die Menschen der Taliban, sowie auch der al-Qaida, Menschenfeinde sind. Diese habe jahrelang und auch noch heute, Menschenrechtsverletzungen begangen. Ich spreche mich gegen jede Verletzung dieses großartigen Dokuments aus – und dabei spielt es keine Rolle von wem oder wo diese begangen wird.
Immer wieder werden in der öffentlich-medialen Diskussion die Frauenrechte ins Spiel gebracht. Wir führen also tatsächlich einen Krieg für Frauenrechte. Die Burka sei als Stichwort genannt. Aber eines ist doch klar, die Burka gab es vor den Taliban, es gab sie zur Zeit der Taliban und es wird sie auch noch nach den Taliban geben.
Weitere Argumente die immer wieder genannt werden, sind der Wiederaufbau des zerstörten Landes (Krieg gegen die Sowjetunion und der Bürgerkrieg der zur Machtergreifung der Taliban geführt hat) oder auch die Schaffung des freien Zugangs zu Bildungsmitteln. Wir führen also “Krieg für Brunnen und Schulen”, wie es Hagen Rether einmal sehr treffend gesagt hat.
Last but not least, führen wir einen Krieg gegen den internationalen “Terrorismus”. Mir sind zwar keine “Terroranschläge” der Taliban ausserhalb Afghanistans ( wenn es in Afghanistan Anschläge gibt, hängen diese mit der Besatzung zusammen) bekannt, jedoch kann man nicht leugnen, dass Anschläge von Al-Qaida verübt worden sind. Madrid und London könnte mensch als Beispiel anführen. Jetzt stellt sich die Frage, woher dieser “Terror” kommt ? Diese Frage ist relativ einfach zu beantworten. Ihr Hauptstandbein hat Al-Qaida in Pakistan und Saudi Arabien. Diese beiden Länder sind enge Verbündete der USA. Es lohnt sich zu erwähnen, dass die meisten Attentäter vom 11. September aus Saudi-Arabien stammten, ebenso wie Osama bin Laden. Hierrzu möchte ich noch auf die enge Verbindung des Bush-Clans mit der Familie Osama bin Ladens aufmerksam machen. Zwei Verbindungen zwischen Saudi-Arabien, Pakistan, Taliban und Al-Qaida gibt es dennoch. Zum einen ist es die wahhabitische Koranauslegung , eine erzkonservative Auslegung des Koran. Die ideologischen Lehrmeister sind vor allem in Saudi-Arabien anzutreffen. Um die zweite Verbindung zu finden, muss mensch einen Blick in die Geschichte Afghanistans legen. In den Jahren 1994 bis 1996 gab es einen erbitterten Machtkampf zwischen der afghanischen Regierung und den Taliban, den schlussendlich die Taliban durch finanzielle und materielle Unterstützung von Saudi-Arabien und Pakistan für sich entscheiden konnten. Jedes zivile Opfer dieses Krieges, oder wie es im Polit-Jargon heißt, jeder “Kollateralschaden” führt zur Radikalisierung junger Menschen, die den einzigen Ausweg darin sehen, den Kampf gegen die Besatzer – gegen den Westen- aufzunehmen. Dies ist ein Kreislauf der niemals eine Ende haben wird. Die designierten “Terroristen” werden nicht durch einen abstrakten islamistischen Weltherrschaftsgedanken mobilisiert, nein, sie werden durch konkret erlebte Ungerechtigkeit mobilisiert. Mensch kann also ganz einfach feststellen, dass wir immer wieder neue “Terroristen” produzieren. Die Bundeswehr und ihr dortiger Einsatz führen ebenso zu diesem Kreislauf. Unsere Sicherheit wird demnach nicht am Hindukusch verteidigt, sondern gefährdet!
Ganz allgemein lässt sich also sagen, dass der Krieg in Afghanistan, der mit Menschenrechtsverletzungen der Taliban begründet wird, zu wiederum neuen Menschenrechtsverletzungen führt.
Fast jeder große Krieg seit Menschengedenken hängt mit handfesten politischen und ökonomischen Interessen zusammen. Im Juni 2001 gab es in Bonn eine Konferenz zwischen Ländern des globalen Nordens (dem Westen) mit Vertretern der Taliban. Es ging in dieser Konferenz um den Bau von zwei Pipelines vom Kaspischen Meer zum Persischen Golf. Die Taliban lehnten dies jedoch ab. Des Weiteren genügt ein Blick auf einen Globus oder eine Landkarte, um festzustellen,dass Afghanistan ein strategisch wichtiges Land an der Schnittstelle zwischen Süd- und Zentralasien ist. Somit also inmitten eines politische Pulverfasses liegt. Ich erinnere noch einmal an das Interview von Horst Köhler, in dem er sagte, dass es bei dem Krieg in Afghanistan (auch) um die Sicherung von Handelswegen ginge.
Diese Interessen werden immer wieder mit dem Einsatz für Menschenrechte und Demokratie auf einer einen Seite und dem Kampf gegen das Böse ( z.B. “Achse des Bösen” oder “evil empire”), auf der anderen Seite, verschleiert. Dieses Schema lässt sich noch ein wenig einfacher ausdrücken: Wir, die Guten, kämpfen gegen die Bösen.
Ich möchte aus §8 des Soldatengesetzes zitieren: “Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.”
Weiter aus Artikel 26 des GG: “(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines AngriffsKrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.”
Und Artikel 11 aus dem Soldatengesetz: “(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.”
Die OEF ist – wie ich es oben geschrieben habe- ein Aggressionskrieg und hat keine völkerrechtliche Legitimität, d.h. dass Soldat_innen jede Unterstützung und Beteiligung durch ihre Recht auf Gehorsamsverweigerung hätten verweigern müssen.
Den Menschen in Afghanistan zu helfen ist ein Gebot internationaler Solidarität, einer Solidarität die sich nicht durch die Anwendung von Gewalt zeigt, sondern in konkret erfahrbarer (nicht militärischer) Hilfe. Internationale Solidarität bedeutet den Stimmenlosen eine Stimme zu geben, ohne das die Oligarchien des Finanzkapitals ihre menschenverachtenden Interessen durchsetzen können. Denn wenn es überhaupt eine bedingungslose Solidarität gibt, wie sie Gerhard Schröder propagierte, dann gilt sie den Menschen gegenüber, die nicht das Glück haben in relativen Frieden und Reichtum zu leben.
Abschließend muss gesagt werden, dass die bereits jahrelang andauernde Militarisierung der deutschen Aussenpolitik immer weiter vorran schreitet und das viele Menschen, leider vor allem auch die von uns gewählten Vertreteter_innen, dieses nicht als Thema zu begreifen scheinen.
Deshalb: NIE WIEDER KRIEG! NIE WIEDER BARBAREI!